Allgemeine Verkaufs-, Liefer- & Zahlungsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DER H. u. J. STEINER GMBH

I. ALLGEMEINES:
Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden ausdrücklich ausbedungener Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten sowohl für unternehmensbezogene Geschäfte (§ 343 Abs 2 UGB) als auch für den Fall, dass unser Kunde ein Konsument ist und das abgeschlossene Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kun-den widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn unser Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung ausdrücklich zu Grunde gelegt hat.

II. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE:
Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form aus-drücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung zu Stande.
Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung kann unser Kunde - vorbehältlich eines rechtsgültigen Rücktritts gemäß der §§ 3 ff KSchG - von diesem nur gegen Bezah-lung der uns bis zum Rücktrittszeitpunkt bereits entstandenen Unkosten, Spesen und durch den Rücktritt bedingten Gewinnverluste zurücktreten.
Sollten sich im Zuge unserer Auftragserfüllung nachträgliche Änderungs-wünsche oder mit der Primärbestellung in Zusammenhang stehende Zusatzaufträge des Kunden ergeben, so werden diese wiederum erst durch unsere ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam.
Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese innerhalb von längstens 14 Tagen schriftlich bestätigt werden.

III. RÜCKTRITTSRECHTE FÜR KONSUMENTEN (HAUSTÜRGESCHÄFT):
Sollte unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) sein und seine Vertragserklärung weder in unseren Geschäftsräumlichkeiten noch auf einem unserer Messestände abgegeben haben (Haustürgeschäft), so ist er berechtigt, von seinem Vertragsantrag oder vom bereits nach Übermittlung einer Auftragsbestätigung (2.1.) rechtswirksamen Vertrag binnen längstens einer Woche zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde gemäß § 3 Abs 1 KSchG (Belehrung über das Rücktrittsrecht).
Dieses Rücktrittsrecht steht ihm jedoch nicht zu, wenn er selbst die geschäftli-che Verbindung mit uns zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und muss innerhalb der zu 3.1. genannten Frist zumindest abgesendet werden.

IV. RÜCKTRITTSRECHTE FÜR KONSUMENTEN (FERNABSATZ):
Sollte unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) sein und der Vertrag mit uns unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel ge-schlossen werden (Webshop www.josefsteiner.at, Mail, Telefon u.a.), so ist er berechtigt, von seinem Vertragsantrag oder vom bereits nach Übermittlung einer Auftragsbestätigung (2.1.) rechtswirksamen Vertrag innerhalb einer Frist von sieben Werktagen zurückzutreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Es genügt dabei, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist abgesendet wird.
Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Käufer, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, in beiden Fällen jedoch frühestens mit der Ausfolgung einer Urkunde gemäß § 5d KSchG (Belehrung über das Rücktrittsrecht). Bei gemischten Verträgen (Lieferung von Waren und Dienstleistung) beginnt die Frist ebenfalls mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch selbst für den Fall eines Vertragsabschlusses durch Konsumenten im Fernabsatz dann nicht, wenn unser Kunde Waren bestellt hat, die nach Kundenspezifikationen anzufertigen sind.

V. TEILLIEFERUNGEN:
Unsere Kunden sind - soweit dies zumutbar ist und eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war - verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

VI. LIEFERZEIT:
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von aus ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 4 Wochen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 918 ff ABGB). Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art - sofern diese nicht auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind - werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder von unserem Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

VII. PREISE:
Unsere Preise gelten „ab Werk", sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere Preisliste aufgrund objektivierbarer Umstände verändert, so sind wir berechtigt und für den Fall, dass unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) ist auch verpflichtet, an Stelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen höheren oder niedrigeren Listenpreis zu verlangen.
Unser Kunde erhält in diesem Fall vor oder spätestens mit der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung.

VIII. KOSTENVORANSCHLÄGE:
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind (auch für Konsumenten - § 5 KSchG) unverbindlich und unentgeltlich.
Schriftliche Kostenvoranschläge sind ebenfalls unverbindlich, jedoch nur dann unentgeltlich, wenn diese nicht vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfas-sen, die in der Folge nicht Gegenstand eines Vertrages werden.

IX. URHEBERRECHTE:
Pläne, Skizzen und alle anderen technischen Unterlagen unseres Unter-nehmens, welcher Art diese auch immer beschaffen sein mögen (Datenträger u.s.w.), sowie entsprechende Prospekte, Kataloge und Muster bleiben unser ungeteiltes geistiges Eigentum.
Jede Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

X. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS:
Für die vertragskonforme Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen hat unser Kunde (Auftraggeber) frist-gerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen.
Weiters hat unser Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden baurechtlichen Bestimmungen geht.
Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haften wir nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und sind überdies berechtigt, uns aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern.
Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet unser Kunde für deren Richtigkeit, sofern nicht die Anwendung eines Naturmaßes vereinbart wurde.
Sofern unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

XI. MONTAGE:
Diese ist in der Lieferung nicht inbegriffen. Der Preis für Transport und Montage beinhaltet eine Fahrt. Unser Kunde hat daher dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die Baustelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls wir berechtigt sind, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei unserem Kunden einzufordern.
Eventuell ergänzend zu unserer Vertragserfüllung erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Bodenleger-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind von unserem Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass wir umgehend mit der Montage beginnen können, sind wir berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei unserem Kunden einzufordern.
Kosten für entstehende Nachputz- und Malerarbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und unabwendbaren Beschädigungen sowie die Baustellenendreinigung trägt der Kunde.
Im Bereich von An- und Austrittsäulen sowie bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat unser Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig entfällt. Festgehalten wird, dass wir nicht zur Prüfung des Untergrundes verpflichtet sind.
Baustrom ist zu stellen, Nachputzarbeiten sind kundenseitig zu erledigen.
Sofern unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

XII. BAUABNAHME:
Unser Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtig-ten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.
Sofern unser Kunde nicht Konsument (§ 1 KSchG) ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.

XIII. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:
13.1. Unser Kunde hat - sofern er nicht Konsument (§ 1 KSchG) ist - die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung bzw. Leistung diesen binnen angemessener Frist, jedenfalls aber innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
13.2. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde - ohne Konsument zu sein - einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat (§ 377 UGB).
13.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und vom Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu min-dern - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund einer gültigen gesetzlichen Bestimmung zur Verweigerung der Nacherfüllung be-rechtigt sind. Der Kunde hat uns in jedem Fall für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
13.4. Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw. Nachlieferung; lediglich sekundär durch Preisminderung oder Wandlung. Zur Behebung des Mangels hat uns der Kunde eine angemessene Frist einzuräumen.
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung sind dem Kunden im Übri-gen dann zumutbar und stellen keinen wesentlichen Mangel dar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gel-ten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holzbild, Maserung und Struktur. Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten, da ansonsten überhöhte Fugen- und Schadensbildung droht. Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind weiters zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende jedoch bloß produktalterungsbedingte Mängel wie beispielsweise das Verblassen oder Abblättern lackierter oder beschichteter Oberflächen. Massivholz ist ein Naturprodukt, welches Farbunterschiede und unterschiedliche Maserungen aufweist. Farbbeizen können auf Massivholz an Stößen, Stirnenden und an Bauteilen lebhafte Schattierungen aufweisen, Verzahnungen sind bei langen Bauteilen zulässig. Nachträglicher Schwund von Massivholz oder Abzeichnen von Leimfugen ist von klimatischen Veränderungen ebenso abhängig wie das Knarren der Stiege. Dies alles stellt keinen Reklamationsgrund dar.
13.5. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann unser Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von uns verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
13.6. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir Kunden, welche Konsumenten sind, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften; anderen gegenüber jedoch nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. Auch diesfalls haften wir jedoch nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.

XIV. PRODUKTHAFTUNG:
14.1. Für den Fall, dass wir nicht nur Lieferant sondern auch Hersteller eines be-stimmten Produktes sind, haften wir für durch das Produkt verursachte und konstruktions-, instruktions- oder produktionsbedingte Schäden nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, sofern der Schaden nicht einen bloßen Sachschaden darstellt, welcher bei einem Unternehmer eingetreten ist, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat.
14.2. Eine darüber hinausgehende Produkt-Haftung unseres Unternehmens - insbesondere aus dem Titel des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

XV. PRODUKTSICHERHEIT:
15.1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Produkte nur jene Sicher-heit bieten, die aufgrund zur Anwendung kommender Ö-Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung von Liefergegenständen (z.B. Gebrauchs- und Pflegeanleitung) und der erforderlichen Wartung (Nachspannen der Schraubverbindungen u.s.w.) sowie anderen anzuwendenden Gebrauchshinweisen erwartet werden kann. Eine darüber hinausgehende Haftung unseres Unternehmens für die Sicherheit der von uns verkauften Ware wird ausgeschlossen.
15.2. Wir sind jederzeit und ohne Verständigung berechtigt, am bestellten Produkt technische Änderungen vorzunehmen, insofern dadurch eine qualitative Verbesserung des Produkts erzielt werden kann.

XVI. VERSAND:
16.1. Der Transport erfolgt auf Risiko und Rechnung unseres Kunden. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Liefe-rung vereinbart ist und/oder der Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
16.2. Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Kunden aufgrund von Umständen, die dieser zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf ihn über.

XVII. ZAHLUNG:
17.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
17.2. Für alle Sonderanfertigungen und Treppen sind 50 % des vereinbarten Kauf-entgeltes als Anzahlung bereits bei Auftragserteilung fällig. In diesem Fall kommt der Vertrag rechtswirksam erst nach Übermittlung einer Auftragsbe-stätigung UND Einlangen der Anzahlung bei uns zu Stande. Das Restentgelt ist dann spätestens bei Erhalt der Ware fällig.
17.3. Bei Zahlungsverzug im Rahmen unternehmensbezogener Geschäfte sind wir berechtigt, 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz an Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Konsumentengeschäften gelten 5 % Verzugszinsen als vereinbart.
17.4. Unser Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenans-prüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Retentionsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

XVIII. STORNO:
18.1. Für den Fall der kundenseitigen Stornierung eines Auftrages nach Beginn unserer Vertragserfüllung, wozu auch Vorbereitungsarbeiten zählen, sind wir - unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche - jedenfalls berechtigt, 30 % der Auftragssumme als Stornogebühr zu verlangen, wenn der Vertragsgegenstand eine Sonderanfertigung war.
18.2. War der Vertrag keine Sonderanfertigung sind wir in diesem Fall ungeachtet dessen berechtigt, 10 % der Auftragssumme als Stornogebühr zu verlangen.

XIX. EIGENTUMSVORBEHALT:
19.1. Wir behalten uns das vollständige und uneingeschränkte Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor (Vorbehaltsware). Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum unseres Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat.
19.2. Unser Kunde hat uns vor Übergang des Eigentums an der Ware an ihn von allen zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

XX. ERFÜLLUNGSORT:
20.1. Der Erfüllungsort für Zahlungen ist 3251 Purgstall; für unsere Warenlieferun-gen der jeweilige Versandausgangsort.

XXI. DATENVERARBEITUNG:
21.1. Unser Kunde ist damit einverstanden, dass wir die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegt.

XXII. SALVATORISCHE KLAUSEL:
22.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.

XXIII. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT:
23.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
23.2. Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für 3270 Scheibbs.