Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Firma
H. u. J. Steiner GmbH, Oberndorferstrasse 54, 3251 Purgstall (Im Folgenden kurz "Auftragnehmer" genannt.)
Stand vom 1.4.2019
1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Betreiber dieses Onlineshops ist die H. u. J. Steiner GmbH, Oberndorferstraße 54, A-3251 Purgstall. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden kurz AG) und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch dann, wenn bei Folge- oder Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Vertragssprache ist deutsch.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Abänderung dieser Bedingungen oder der in ihnen vorgesehenen Bestimmungen haben ausdrücklich und in Schriftform zu folgen. Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden AGBs vor.
2 Angebote/Annahme
Wenn der AG das gewünschte Produkt im Online-Shop gefunden hat, kann er dieses unverbindlich durch Betätigen des Symbols „Einkaufswagen" in den elektronischen Warenkorb legen. Eine für den AG verbindliche Bestellung kommt erst zustande, wenn er sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten eingegeben, die Kenntnisnahme von diesen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsformular bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und den Button "Jetzt kaufen" angeklickt hat. Bis zum Anklicken dieses Buttons kann der AG seine Bestellung und die zu seiner Bestellung angegebenen Daten jederzeit ändern.
Nach Abgabe der verbindlichen Bestellung durch den AG erhält dieser eine automatisch erzeugte Empfangsbestätigung zu der Bestellung an die vom AG angegebene E-Mail-Adresse. In dieser E-Mail sind die Daten der Bestellung des AGs, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, das dem AG zustehende Widerrufsrecht sowie das Muster Widerrufsformular noch einmal in Textform aufgeführt. Soweit der AG nicht bereits im Rahmen des Bestellvorgangs die Daten seiner Bestellung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgedruckt und/oder anderweitig gespeichert hat, rät der Auftragnehmer dazu, diese E-Mail auszudrucken und abzuspeichern. Soweit der AG vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop angelegt hat, wird der Vertragstext in der sicheren Datenbank des Auftragnehmers gespeichert und kann vom AG über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden. Durch die Empfangsbestätigung kommt kein Kaufvertrag zustande, die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des AGs beim Auftragnehmer eingegangen ist.
Der Auftragnehmer behält sich die Annahme der Bestellung vor. Zum Abschluss eines Vertrages aufgrund der Bestellung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Der Kaufvertrag kommt 24 Stunden nach Absendung der Bestellung zustande, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb dieser 24 Stunden eine Ablehnung des Angebots des AG per E-Mail an die vom AG bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse übersendet. Fällt das Ende dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
3 Lieferung/Leistung
Der Auftragnehmer liefert seine Waren grundsätzlich ab Werk der Lieferanten des Auftragnehmers an AG in Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei und Slowenien. Vom Auftragnehmer genannte Lieferfristen sind freibleibend. Dennoch verbindlich gemachte Lieferzeiten sind abhängig von den bestellten Produkten. Sie werden in dem jeweiligen Online-Angebot speziell angegeben. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut, bei Kauf per PayPal, Nachnahme und Klarna-Sofortüberweisung am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, wie insbesondere Lieferverzögerungen bei einem Vorlieferanten des Auftragnehmers sowie Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände, welche dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer noch offene Lieferzusagen zu stornieren oder die etwaige Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
Vollständige Vertragserfüllung bzw. Gefahrenübergang auf den AG tritt bei Lieferung ein. Zum Zeitpunkt der Erfüllung ist der Kaufgegenstand im Sinne des § 6 Produkthaftungsgesetz in die Verfügungsmacht des AG übergegangen und damit in den Verkehr gebracht worden.
Der AG verpflichtet sich zur Annahme der vom Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellten Ware. Der Auftragnehmer ist bei nicht fristgerechter Abnahme der Ware durch den AG berechtigt, die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des AGs vorzunehmen.
Die Lieferung erfolgt bei Speditionsware bis Bordsteinkante am Lieferort. Für die Verbringung der Ware von dort ins Gebäude ist der AG selbst verantwortlich. Für die freie Zufahrt zum Lieferort ist vom AG zu sorgen. Weiters ist vom AG dafür zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme befugte Person am Zustellort anwesend ist. Für den Fall, dass seitens des AGs schuldhaft eine unrichtige oder unvollständige Lieferanschrift angegeben wird und hierdurch zusätzliche Kosten - etwa für erneuten Versand - anfallen, sind diese durch den AG zu ersetzen.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers hat der AG zu tolerieren.
4 Gewährleistung/Schadenersatz
Ist der AG Konsument im Sinne des KSchG, so gelten für die Gewährleistung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese zwingend sind. Als Verbraucher ist der AG, dazu zwar gesetzlich nicht verpflichtet, dennoch bittet der Auftragnehmer auch diese AG, bei Anlieferung der Ware ein Augenmerk darauf zu legen, ob offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler an den Artikeln zu erkennen sind oder ob Transportschäden aufgetreten sind. Sollte der AG solche Mängel erkennen, bittet der Auftragnehmer um umgehende Meldung gegenüber dem anliefernden Mitarbeiter des Spediteurs oder dem Auftragnehmer gegenüber. Bei Bestehen einer Fehlmenge (Fehlen eines Teils der Lieferung) oder bei äußerlicher Beschädigung der angelieferten Pakete bittet der Auftragnehmer, dies zusätzlich auf dem Frachtbrief zu vermerken und vom Lieferanten bestätigen zu lassen.
Ist der AG Unternehmen/Unternehmer bzw. fehlen zwingende gesetzliche Bestimmungen, so gelten ausschließlich die im Folgenden dargestellten Regelungen: Der AG muss die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit kontrollieren und auf dem Gegenschein bestätigen. Mängelrügen hat der AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Mängel, die in Folge nicht ausreichender Pflege, nicht fachgerechter Montage, Überschreitung der in den einschlägigen technischen Normen und Standards beschriebenen üblichen Belastungen oder durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
Für Verschleißteile, besonders jene von Schubtoren wird generell keine Gewährleistung gegeben. Beim Verkauf von Waren mit Mängeln, auf die der AG vor Verkaufsabschluss hingewiesen wurde (B-Ware), wird für die mängelbehafteten Teile keine Gewährleistung übernommen.
Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Reparaturen, die ohne Einverständnis des Auftragnehmers durch den AG selbst oder durch einen Dritten vorgenommen werden, können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden, und somit erlischt der Anspruch auf Gewährleistung für vom Auftragnehmer gelieferte Produkte. Ebenso verhält es sich, wenn der AG Wartungen/Reinigungen durch den Auftragnehmer oder andere Fachfirmen unterlässt und im Störungsfall den Auftragnehmer nicht unverzüglich verständigt. Der AG hat die Anlagen und die Geräte zur Behebung von Funktionsstörungen durch den Auftragnehmer bzw. eine beauftragte Subfirma jederzeit zugänglich zu machen.
Jegliche Veränderung von aufgedruckten Seriennummern und Identifikationszeichen durch den AG führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert oder gehemmt.
Berechtigte Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden haben Vorrang gegenüber allen anderen Rechtsbehelfen, insbesondere einem Anspruch auf Preisminderung und Wandlung. Die angemessene Frist zur Behebung gerechtfertigter Mängel beträgt jedenfalls die für die Durchführung der bemängelten Leistung vereinbarten Frist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden, ob das defekte Gerät, bzw. Bauteil repariert wird, oder durch ein neues Gerät bzw. Bauteil ersetzt wird. Kann die Mängelbehebung nicht am Aufstellungsort oder im Betrieb des AGs erfolgen, so ist nach Weisung des Auftragnehmers der Auftragsgegenstand an den Auftragnehmer zu übersenden.
Eine Aufrechnung des AGs mit unbestätigten Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber Forderungen des Auftragnehmers außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG ist unzulässig und gilt als ausgeschlossen.
Im Anwendungsbereich des KSchG wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Außerhalb dieses Bereiches besteht ein Schadenersatzanspruch nur bei grobem Verschulden des Auftragnehmers, nicht allerdings für Mängelfolge- oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für Betriebsausfall oder sonstige, mittelbare Schäden. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.
Auf Leitern/Treppen sind jene „Anwendungsanleitungen“ mit Sicherheitshinweisen angebracht, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei Gerüsten wird eine schematische Aufbauanleitung mitgeliefert und explizit auf die EN131/EN1004 in Bezug auf die Tragfähigkeit der Leitern/Gerüste hingewiesen. In Bezug auf die gehandelten Personenlifte weist der Auftragnehmer darauf hin, dass jedes Bundesland eigene Vorschriften bzgl. Nottelefon, Schachtgröße etc. hat. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Sicherheitshinweisen lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung ab.
Der Anspruch des AG auf Schadenersatz erlischt außerhalb des Wirkungsbereiches des KSchG 3 Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung und Kenntnis von Schaden und Schädiger spätestens aber ein Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
5 Geheimhaltung / Datenschutz / Werbung
Gemäß § 23 des Datenschutzgesetzes informiert der Auftragnehmer darüber, dass folgende Daten für Zwecke des Rechnungswesens und zur Planungs- und Terminbearbeitung automatisationsunterstützt verarbeitet werden: Namen, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Mobiltelefonnummer und Email-Adresse, Bestell-, Auftrags- und Rechnungsdaten, Liefer- und Zahlungskonditionen, Umsatz. Diese Daten werden vom Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Der AG stimmt zu, dass Bilder von beim AG verbauten Waren (Zäunen, Toren, etc.) in Werbeaussendungen des Unternehmens verwendet werden dürfen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind gemäß § 20 Datenschutzgesetz zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des AGs berechtigt, auf allen Werbemitteln/Werbemaßnahmen des Auftragnehmers auf die Vertragsbeziehung zum AG (Referenz) hinzuweisen, ohne dass dem AG dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der AG gibt mit der Beauftragung des Auftragnehmers sein Einverständnis, dass dieser Werbematerial, Informationen über Neuerung und Angebote zusendet.
Der AG hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der AG wendet sich bitte an datenschutz@josefsteiner.at.
6 Preise, Zahlungsmittel, Kosten
Der AG erklärt sich ausdrücklich mit elektronischer Rechnungslegung einverstanden. Die im Onlineshop angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Vorkasse (Überweisung), PayPal, Nachnahme, Klarna-Sofortüberweisung. Bei Lieferung per Nachnahme in Österreich erhebt der Aufragnehmer folgende Gebühren: bis € 500,- Warenwert (inkl. MwSt, exkl. Versandkosten): € 12,- (inkl. MwSt) und ab € 500,01 Warenwert (inkl. MwSt, exkl. Versandkosten): € 18,- (inkl. MwSt). Bei Lieferungen außerhalb von Österreich können die Nachnahmegebühren aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze leicht variieren.
Der AG trägt grundsätzlich die Verpackungs- und Versandkosten, welche den angegebenen Preisen gesondert hinzugerechnet werden.
7 Cookies
Die Website des Auftragnehmers verwendet so genannte Cookies und ähnliche Technologien (nachfolgend insgesamt „Cookies“ genannt), um Präferenzen der Nutzer erkennen und die Webseiten optimal gestalten zu können. Dies ermöglicht eine Erleichterung der Navigation und ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit einer Website. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf dem Endgerät des AG abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Der Auftragnehmer nutzt Cookies dazu, sein Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf dem Endgerät des AGs gespeichert, bis diese aktiv durch den AG gelöscht werden. Cookies ermöglichen es dem Auftragnehmer, den Browser des AG beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn der AG dies nicht wünscht, so kann er/sie seinen/ihren Browser so einrichten, dass er den AG über das Setzen von Cookies informiert und der AG dies nur im Einzelfall erlaubt. Bei der Deaktivierung von Cookies kann aber die Funktionalität der Website des Auftragnehmers eingeschränkt sein.
8 Web-Analyse
Nähere Informationen finden sie in den zu bestätigenden Datenschutzbestimmungen genauestens ausgeführt.
9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem AG Eigentum des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Der AG ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt. Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Der AG tritt für den Fall des Verkaufs des Vorbehaltsguts die gesamte Kaufpreisforderung, die ihm gegen den kaufenden Dritten zusteht, vollinhaltlich an den Auftragnehmer als Vorbehaltsverkäufer ab, wobei diese Abtretung auch sämtliche Nebenforderungen (Zinsen und dergleichen) umfasst.
Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Konsumenten als AG darf der Auftragnehmer dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des AGs seit mindestens sechs Wochen fällig ist und der AG unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
Der AG ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Der AG ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises zu verarbeiten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den AG zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der AG. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf der Auftragnehmer gegenüber unternehmerischen AG freihändig und bestmöglich verwerten.
10 Vertragsdauer/Rücktritt/Kündigung
Grundsätzlich besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen (AGV) geschlossen wurden, ein Rücktrittsrecht. Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern das zugrundeliegende Geschäft dem §§ 3 KSchG, 11 FAGG unterliegt. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der AG die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes sowie der Bestimmungen zu AGV werden Stornierungen von schriftlich bestellen Waren aus dem Standardsortiment (keine Sonderanfertigungen), die noch nicht zur Auslieferung an den AG gelangt sind mit einer Stornogebühr von 30% vom Bruttoauftragswert anerkannt. Die Stornogebühr ist bei Zustellung der Rechnung fällig. Nicht lagernde Ware ist davon grundsätzlich ausgenommen. Für die Rücknahme ausgelieferter Waren gilt ebenso eine Stornogebühr von 30% vom Bruttoauftragswert, wenn die Ware original verpackt ist und der AG zusätzlich die Transportkosten trägt.
Unabhängig von sonstigen Rechten ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Lieferung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.
11 Geschenkgutscheine
Der Auftragnehmer bietet grundsätzlich käuflich zu erwerbende Geschenkgutscheine an. Beim Kauf eines Geschenkgutscheins wird der Gutscheincode ausschließlich per Email an die in der Geschenkgutscheinbestellung angegebenen Emailadresse geschickt. Das Guthaben von Geschenkgutscheinen kann nicht ausbezahlt werden und wird auch nicht verzinst. Geschenkgutscheine können für den Kauf von Artikeln im Onlineshop der Firma H. u. J. Steiner GmbH verwendet werden, in dem der Gutscheincode in das dafür vorgesehene Feld im Warenkorb eingetragen wird und der Button "Gutschein einlösen" gedrückt wird. Der Gutscheinwert wird darauf hin vom Warenwert abgezogen. Wenn der Gutscheinwert nach erfolgtem Kauf den Warenwert übersteigt, wird ein neuer Gutscheincode mit dem Restwert generiert und an die in der Warenbestellung angegebenen Email Adresse geschickt. Für Geschenkgutscheine gilt das Widerrufsrecht Der Widerruf des Kaufs eines Geschenkgutscheines laut gesetzlichem Rücktrittsrecht kann nur dann erfolgen, wenn der Gutscheincode noch nicht eingelöst wurde. Bei Verlust, Diebstahl, nicht durch den Auftragnehmer verschuldete Nicht-Lesbarkeit des Gutscheincodes oder Nicht-Zustellbarkeit des Gutscheincodes durch einen Schreibfehler in der Empfänger-Emailadresse übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Gutscheincode ist übertragbar.
12 Rechtswahl / Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich dessen Zustandekommen, Anfechtung oder Nichtigkeit gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UNCISG). Die Anwendung des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht auch örtlich zuständig. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des AGs zu klagen. Für Konsumenten gelten die entsprechenden rechtlichen Vorschriften.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 3251 Purgstall.
13 Schlussbestimmungen
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma H. u. J. Steiner GmbH, 3251 Purgstall (Im Folgenden kurz "Auftragnehmer" genannt.) Stand vom 1.4.2019
1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden kurz AG) und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch dann, wenn bei Folge- oder Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Abänderung dieser Bedingungen oder der in ihnen vorgesehenen Bestimmungen haben ausdrücklich und in Schriftform zu folgen. Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden AGBs vor.
2 Stellvertretung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Der AG wird über den Einsatz von Subunternehmern informiert.
3 Angebote/Annahme
Angebote des Auftragnehmers sind für 14 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich. Die Preise des einmal jährlich versandten Hauptkataloges sind nicht bindend. Das vom Auftragnehmer erstellte Auftragsschreiben spezifiziert abschließend alle vereinbarten Leistungen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Auftragsbestätigung ist vom AG unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu unterfertigen.
4 Beigestellte Ware
Bei Verarbeitung von durch den AG beigestellter Ware weist der Auftragnehmer darauf hin, dass für Mängel der beigestellten Produkte oder für aufgrund dieser entstandenen Schäden keine Haftung übernommen wird, ebenso wenn das Werk aufgrund beigestellter Ware (Qualität, u.a.) misslingt. Der Auftragnehmer warnt ausdrücklich, wenn die vom AG beigestellten Produkte offenbar untauglich sind, sodass die vertragsgemäße Herstellung der beauftragten Arbeiten verhindert wird. Ebenso, wenn die Wünsche oder Vorgaben des AGs zur Leistungserbringung offenbar das Gelingen des Werkes gefährden würden. Sollte der AG die Durchführung der Arbeiten dennoch wünschen und misslingt das Werk aus den Gründen, vor welchen der Auftragnehmer gewarnt hat, bleibt der Entgeltanspruch des Auftragnehmers unberührt. Ebenso sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche beschränkt, wenn Mängel und Schäden auf Vorgaben des AGs zurückzuführen sind.
5 Vorbereitung/Planung
Planung und Ausführung des Projektes erfolgen auf Grund der Erhebung der Naturmaße vor Ort, Baumeisterplanungen oder entsprechend genauen Handskizzen. Etwaige daraus entstehende Kosten werden dem AG verrechnet. Alle Maßangaben, Zeichnungen und dergl. sind nur als annähernd zu verstehen. Konstruktionsänderungen behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor.
6 Lieferung/Leistung
Vom Auftragnehmer genannte Lieferfristen sind freibleibend. Tatsächlich lagernde Ware kann nach Vereinbarung aus einem der Warenlager des Unternehmens bezogen werden. Dennoch verbindlich vereinbarte Liefertermine -u. fristen, bedürfen der Schriftform oder der sicheren elektronischen Signatur und beginnen mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung. b) Datum der Erfüllung aller dem AG obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; c) Datum, an dem eine vor Lieferung der Ware/Dienstleistung oder des Individualprodukts zu leistende Anzahlung oder Sicherheit eintrifft. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, wie insbesondere Lieferverzögerungen bei einem Vorlieferanten des Auftragnehmers sowie Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände, welche dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer noch offene Lieferzusagen zu stornieren oder die etwaige Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
Vollständige Vertragserfüllung bzw. Gefahrenübergang auf den AG tritt bei Lieferung (Unterschrift auf Gegenschein) oder bei vereinbarter Montage mit Beendigung der vom Auftragnehmer vereinbarungsgemäß durchzuführenden Montagearbeiten ein (Unterschrift auf Montagezettel). Zum Zeitpunkt der Erfüllung ist der Kaufgegenstand im Sinne des § 6 Produkthaftungsgesetz in die Verfügungsmacht des AG übergegangen und damit in den Verkehr gebracht worden.
Der AG verpflichtet sich zur Annahme der vom Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellten Ware. Der Auftragnehmer ist bei nicht fristgerechter Abnahme der Ware durch den AG berechtigt, die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des AGs vorzunehmen.
Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante am Lieferort. Für die freie Zufahrt zum Lieferort sowie eine Hilfsperson zum Abladen ist vom AG zu sorgen. Weiters ist vom AG dafür zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme befugte Person am Zustellort anwesend ist.
Vom AG verlangte und nicht im Auftrag umfasste Mehrarbeiten bzw. wiederholt erforderliche Ausführungen von Leistungen – etwa nach Beschädigungen durch den AG oder Dritte – werden ebenso wie verlangte Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat nach Regie verrechnet und sind vom AG gesondert zu bezahlen.
Im Falle, dass Mitarbeiter des Auftragnehmers trotz Terminvereinbarung etwaige Service- oder Montagearbeiten aus Gründen, die aus der Sphäre des AG stammen, nicht durchführen können, wird die volle An- und Abfahrt inkl. Kilometergeld und Wegzeit verrechnet.
Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers hat der AG zu tolerieren.
7 Besondere Hinweise zu Montage und Betrieb
Der erforderliche Strom, Wasser in ausreichender Menge und die Möglichkeit der Benützung sanitärer Anlagen ist vom AG beizustellen. Darüber hinaus weist der Auftragnehmer darauf hin, dass für das Ablegen von Material und die durchzuführenden Arbeiten genügend Platz vorhanden sein muss. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass nachträglich auftretende Probleme im Bereich notwendiger Betretungen von Nachbargrundstücken zu erheblichen Verteuerungen der Montageleistungen führen können, die nachverrechnet werden.
Elektrische Anschlüsse wie z.B. elektrische Antriebe, Lichtschranken, Codetaster oder bauseitige Kabelverlegungen dürfen nur durch konzessionierte Gewerbebetriebe durchgeführt werden. Inbetriebnahmen der betriebsbereiten Anlagen haben bauseitig zu erfolgen.
Sämtliche Zusatzkosten für schlecht vorbereitete bauseitige Leistungen trägt der AG in voller Höhe. Für die Montage mittels Bodenverankerung werden durch Mitarbeiter des Auftragnehmers notwendige Löcher in die Erde gebohrt. Zur Preisermittlung wurde eine Erdbeschaffenheit laut DIN-Norm 1-3 angenommen (keine Wurzeln, Steiner oder Schotter unter der Erde). Falls die Erdbeschaffenheit nicht den angegebenen Daten entspricht, bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand, der auch gesondert verrechnet wird. Eventuell zusätzlich notwendiges Montagematerial wird nach erfolgter Montage anhand der tatsächlich benötigten Teile verrechnet. Im Falle der Montage von Zäunen auf betonierten Fundamenten oder Mauern ist der AG für die entsprechende Qualität und Dimensionierung zur Vermeidung von Winddruckschäden verantwortlich. Das Aufdübeln des Zauns mittels Standardfußplatten ist erst ab einer Mauerbreite von 150 mm möglich. Brüchiges oder ungeeignetes Mauerwerk muss vor Beginn der Montagearbeiten bauseits saniert werden.
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei Montage von Geländern auf Fliesen- und Steinböden im Außenbereich zu Undichtheiten, Rissen oder Brüchen im Fliesenboden kommen kann. Der Auftragnehmer wird im Angebot, dem Auftragsschreiben und persönlich darauf hingewiesen, wenn derartige Probleme durch Mitarbeiter des Auftragnehmers erkannt werden. Der Auftragnehmer lehnt jegliche Gewährleistung und Haftung dafür ab.
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass Querkonstruktionen im Geländerbereich in manchen Bereichen untersagt sind. Der AG ist für eine entsprechende Absturzsicherung verantwortlich. Im Montageblatt, dass Vertragsbestandteil wird, werden die bauseitigen Leistungen schriftlich festgehalten.
8 Gewährleistung/Schadenersatz
Ist der AG Konsument im Sinne des KSchG, so gelten für die Gewährleistung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese zwingend sind. Der AG muss die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit kontrollieren und auf dem Gegenschein bestätigen. Ist der AG Unternehmen/Unternehmer bzw. fehlen zwingende gesetzliche Bestimmungen, so gelten ausschließlich die im Folgenden dargestellten Regelungen: Der AG muss die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit kontrollieren und auf dem Gegenschein bestätigen. Mängelrügen hat der AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Mängel, die in Folge nicht ausreichender Pflege, nicht fachgerechter Montage, Überschreitung der in den einschlägigen technischen Normen und Standards beschriebenen üblichen Belastungen oder durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
Im Rahmen des Verkaufs gebrauchter Ware wird die Gewährleistungsfrist im Rahmen des Wirkungsbereiches des KSchG auf 1 Jahr begrenzt, dies wird gegebenenfalls einzelvertraglich vereinbart. Für Verschleißteile insbesonders jene von Schubtoren wird keine Gewährleistung gegeben. Beim Verkauf von Waren mit Mängeln, auf die der AG vor Verkaufsabschluss hingewiesen wurde (B-Ware), wird für die mängelbehafteten Teile keine Gewährleistung übernommen.
Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Reparaturen, die ohne Einverständnis des Auftragnehmers durch den AG selbst oder durch einen Dritten vorgenommen werden, können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden, und somit erlischt der Anspruch auf Gewährleistung für vom Auftragnehmer gelieferte Produkte. Ebenso verhält es sich, wenn der AG Wartungen/Reinigungen durch den Auftragnehmer oder andere Fachfirmen unterlässt und im Störungsfall den Auftragnehmer nicht unverzüglich verständigt. Der AG hat die Anlagen und die Geräte zur Behebung von Funktionsstörungen durch den Auftragnehmer bzw. eine beauftragte Subfirma jederzeit zugänglich zu machen.
Jegliche Veränderung von aufgedruckten Seriennummern und Identifikationszeichen durch den AG führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert oder gehemmt.
Berechtigte Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden haben Vorrang gegenüber allen anderen Rechtsbehelfen, insbesondere einem Anspruch auf Preisminderung und Wandlung. Die angemessene Frist zur Behebung gerechtfertigter Mängel beträgt jedenfalls die für die Durchführung der bemängelten Leistung vereinbarten Frist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden, ob das defekte Gerät, bzw. Bauteil repariert wird, oder durch ein neues Gerät bzw. Bauteil ersetzt wird. Kann die Mängelbehebung nicht am Aufstellungsort oder im Betrieb des AGs erfolgen, so ist nach Weisung des Auftragnehmers der Auftragsgegenstand an den Auftragnehmer zu übersenden.
Eine Aufrechnung des AGs mit unbestätigten Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber Forderungen des Auftragnehmers außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG ist unzulässig und gilt als ausgeschlossen.
Im Anwendungsbereich des KSchG wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Außerhalb dieses Bereiches besteht ein Schadenersatzanspruch nur bei grobem Verschulden des Auftragnehmers, nicht allerdings für Mängelfolge- oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für Betriebsausfall oder sonstige, mittelbare Schäden. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
Der AG ist verpflichtet, auf sämtliche im Montagebereich verlaufende verdeckte Leitungen, egal ob Wasser, Telefon, Gas, Strom oder Abwasser hinzuweisen. Für Schäden, die an diesen Leitungen aufgrund der Unkenntnis des Auftragnehmers oder deren Mitarbeiter entstehen, wird in keiner Weise gehaftet.
Auf Leitern/Treppen sind jene „Anwendungsanleitungen“ mit Sicherheitshinweisen angebracht, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei Gerüsten wird eine schematische Aufbauanleitung mitgeliefert und explizit auf die EN131/EN1004 in Bezug auf die Tragfähigkeit der Leitern/Gerüste hingewiesen. In Bezug auf die gehandelten Personenlifte weist der Auftragnehmer darauf hin, dass jedes Bundesland eigene Vorschriften bzgl. Nottelefon, Schachtgröße etc. hat. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Sicherheitshinweisen lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung ab.
Der Anspruch des AG auf Schadenersatz erlischt außerhalb des Wirkungsbereiches des KSchG 3 Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung und Kenntnis von Schaden und Schädiger spätestens aber ein Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9 Geheimhaltung / Datenschutz / Werbung
Gemäß § 23 des Datenschutzgesetzes informiert der Auftragnehmer darüber, dass folgende Daten für Zwecke des Rechnungswesens und zur Planungs- und Terminbearbeitung automatisationsunterstützt verarbeitet werden: Namen, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Mobiltelefonnummer und Email-Adresse, Bestell-, Auftrags- und Rechnungsdaten, Liefer- und Zahlungskonditionen, Umsatz. Diese Daten werden vom Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Der AG stimmt zu, dass Bilder von beim AG verbauten Waren (Zäunen, Toren, etc.) in Werbeaussendungen des Unternehmens verwendet werden dürfen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind gemäß § 20 Datenschutzgesetz zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des AGs berechtigt, auf allen Werbemitteln/Werbemaßnahmen des Auftragnehmers auf die Vertragsbeziehung zum AG (Referenz) hinzuweisen, ohne dass dem AG dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der AG gibt mit der Beauftragung des Auftragnehmers sein Einverständnis, dass dieser Werbematerial, Informationen über Neuerung und Angebote zusendet.
Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Unterlagen wie Prospekte, Muster, Präsentationen und ähnliches sowie Teile davon bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und können jederzeit zurückverlangt werden. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Werden vom AG Unterlagen oder Leistungen erstellt und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser dem Auftragnehmer im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.
Wird eine Ware vom Auftragnehmer auf Grund von Angaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des AGs zusammengestellt, hat der AG den Auftragnehmer bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
10 Rechnungslegung
Der AG verpflichtet sich bei Geschäften mit Lagerware bis zu einem Bruttoverkaufswert von € 2500,- zur Zahlung bar bei Lieferung oder per Vorauskasse durch Banküberweisung. Spezielle Zahlungskonditionen werden gesondert auf der Rechnung vermerkt.
Der AG verpflichtet sich bei individuell nach Maß gefertigter Ware zur Bezahlung von 50% des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss und der restlichen 50% bar bei Lieferung oder per Vorauskasse durch Banküberweisung. Alle vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Die entsprechenden Lieferungen und Leistungen sowie die sich ergebende Umsatzsteuer werden detailliert im Angebot aufgeschlüsselt.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben wurde oder der Auftragnehmer anderweitig über den Betrag verfügen kann. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind vor Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren und mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zu erbringende Lieferung oder Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des AGs liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Dies gilt auch für den Fall fehlender oder falscher Informationen durch den AG. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
Eine Aufrechnung durch den AG ist ausgeschlossen, außer die Regelungsinhalte des KSchG regeln diesen Sachverhalt anders. Der Auftragnehmer ist frei, Provisionsvereinbarungen mit am gegenständlichen Vertrag direkt oder indirekt beteiligten Personen oder Unternehmen zu treffen. Der AG muss über die Vereinbarungen nicht informiert werden.
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass beim AG geleistete Montagezeiten sowie interne Arbeitszeiten, wie z.B. Vormontagen abrechnungstechnisch äquivalent behandelt werden.
Der AG erklärt sich ausdrücklich mit elektronischer Rechnungslegung einverstanden.
11 Zahlungsverzug des AGs
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des AGs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Im Wirkungsbereich der KSchG werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% verrechnet. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Der AG verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen des AGs zunächst auf ältere Schulden desselben anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen gegen jedwede Ansprüche oder Forderungen, insbesondere aus für andere Aufträge gewidmeten oder umgewidmeten Zahlungen aufzurechnen.
Sollten dem Aufragnehmer Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des AGs in Frage stellen, insbesondere wenn der AG die Zahlungen einstellt oder wenn über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder die vereinbarten Zahlungsmodalitäten einseitig zu verändern.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängel, die die Funktion oder den Gebrauch des Liefergegenstandes (Anlage, Gerät etc.) nicht wesentlich beeinträchtigen, ist generell unzulässig und ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
Sind zwischen dem Auftragnehmer und dem AG Teilzahlungen vereinbart wird die gesamte Restschuld, einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen ohne weitere Nachfristsetzung fällig, wenn der AG auch nur mit einer Teilzahlung in Verzug ist. Erfolgt keine Zahlung lt. Vereinbarung werden keine weiteren abschließenden Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang durchgeführt.
12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem AG Eigentum des Auftragnehmers.
Der AG ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt. Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Der AG tritt für den Fall des Verkaufs des Vorbehaltsguts die gesamte Kaufpreisforderung, die ihm gegen den kaufenden Dritten zusteht, vollinhaltlich an den Auftragnehmer als Vorbehaltsverkäufer ab, wobei diese Abtretung auch sämtliche Nebenforderungen (Zinsen und dergleichen) umfasst.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Konsumenten als AG darf der Auftragnehmer dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des AGs seit mindestens sechs Wochen fällig ist und der AG unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
Der AG ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Der AG ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises zu verarbeiten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den AG zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der AG. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf der Auftragnehmer gegenüber unternehmerischen AG freihändig und bestmöglich verwerten.
13 Vertragsdauer/Rücktritt/Kündigung
Grundsätzlich besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen (AGV) geschlossen wurden, ein Rücktrittsrecht. Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage: a) im Falle eines Werkvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses und b) im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag der Übergabe der Ware. Damit der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt, muss er den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über seinen Entschluss, den außerhalb des Geschäftsraumes geschlossenen Vertrag zu widerrufen, an die Firmenanschrift des Unternehmens (siehe Firmenpapier) informieren. Wenn der AG diesen Vertrag widerruft, zahlt der Auftragnehmer dem AG alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der AG eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der AG bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis der Auftragnehmer die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der AG den Nachweis erbracht haben, die Waren zurückgesandt zu haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der AG verpflichtet sich die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der AG den Auftragnehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet wurden. Der AG trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die ihrer Beschaffenheit nach normal mit der Post zurückgesandt werden können (paketversandfähige Waren) sowie nicht paketversandfähiger Waren. Bei nicht paketversandfähigen Waren entsprechen die Kosten der der Rücksendung der Waren den ursprünglich ausgewiesenen Versandkosten.
Außerhalb des Geltungsbereiches der Konsumentenschutzgesetzes sowie der Bestimmungen zu AGV werden Stornierungen von schriftlich bestellen Waren aus dem Standardsortiment (keine Sonderanfertigungen), die noch nicht zur Auslieferung an den AG gelangt sind, sowie die Stornierungen von noch nicht durchgeführten Dienstleistungen mit einer Stornogebühr von 30% vom Bruttoauftragswert anerkannt. Die Stornogebühr ist bei Zustellung der Rechnung fällig. Nicht lagernde Ware ist davon grundsätzlich ausgenommen. Für die Rücknahme ausgelieferter Waren gilt ebenso eine Stornogebühr von 30% vom Bruttoauftragswert, wenn die Ware original verpackt ist und der AG zusätzlich etwaige Transportkosten trägt.
Unabhängig von sonstigen Rechten ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom AG noch nicht übernommen wurde sowie für vom Auftragnehmer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Auftragnehmer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
14 Rechtswahl / Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich dessen Zustandekommen, Anfechtung oder Nichtigkeit gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UNCISG). Die Anwendung des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht auch örtlich zuständig. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des AGs zu klagen. Für Konsumenten gelten die entsprechenden rechtlichen Vorschriften.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 3251 Purgstall.
15 Schlussbestimmungen
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.